Honorar & Kostenübernahme

Als Heilpraktiker für Psychotherapie rechne ich meine psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Coaching-Leistungen sind grundsätzlich keine Kassenleistungen.

Persönliches Erstgespräch: 60,- Euro
Therapiestunde je 60 Minuten: 110,- Euro

Zahlung per Monatsrechnung


Terminabsagen

In meiner Praxis arbeite ich nach dem Bestellsystem, d.h. Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine bedeuten für mich einen Honorarausfall. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin stelle ich 80 % des vereinbarten Honorars in Rechnung, da der Termin nicht kurzfristig neu vergeben werden kann (§ 615 BGB). Ausfallhonorare werden von Krankenkassen nicht erstattet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten psychotherapeutische Leistungen, sofern dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist. Die Erstattung kann vollständig, anteilig oder bis zu einer jährlichen Höchstgrenze erfolgen. Die Abrechnung erfolgt dabei als Heilpraktikerleistung, auch bei psychotherapeutischer Behandlung. Die Regelungen der Beihilfe unterscheiden sich je nach Bundesland.

Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte können über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung eine Kostenübernahme erhalten. Umfang und Höhe der Erstattung richten sich nach dem jeweiligen Tarif.

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen, es sei denn, es besteht eine entsprechende Zusatzversicherung.

Vorteile für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

  • Volle Vertraulichkeit: Keine Weitergabe von Diagnosen oder Therapiedaten an Krankenkassen oder Behörden
  • Keine Speicherung in der elektronischen Patientenakte
  • Schneller Therapiebeginn ohne Antrags- oder Genehmigungsverfahren
  • Mehr Unabhängigkeit und Flexibilität bei der Gestaltung der Therapie

Diese Aspekte können insbesondere bei Versicherungsabschlüssen oder einer angestrebten Tätigkeit im öffentlichen Dienst von Bedeutung sein.