Persönliches Erstgespräch: 60,- Euro
Therapiestunde je 60 Minuten: 110,- Euro
Zahlung per Monatsrechnung
In meiner Praxis arbeite ich nach dem Bestellsystem, d.h. Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine bedeuten für mich einen Honorarausfall. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin stelle ich 80 % des vereinbarten Honorars in Rechnung, da der Termin nicht kurzfristig neu vergeben werden kann (§ 615 BGB). Ausfallhonorare werden von Krankenkassen nicht erstattet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten psychotherapeutische Leistungen, sofern dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist. Die Erstattung kann vollständig, anteilig oder bis zu einer jährlichen Höchstgrenze erfolgen. Die Abrechnung erfolgt dabei als Heilpraktikerleistung, auch bei psychotherapeutischer Behandlung. Die Regelungen der Beihilfe unterscheiden sich je nach Bundesland.
Gesetzlich Versicherte können über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung eine Kostenübernahme erhalten. Umfang und Höhe der Erstattung richten sich nach dem jeweiligen Tarif.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen, es sei denn, es besteht eine entsprechende Zusatzversicherung.
Diese Aspekte können insbesondere bei Versicherungsabschlüssen oder einer angestrebten Tätigkeit im öffentlichen Dienst von Bedeutung sein.